ZfIR 2026, 52

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 155 Abs. 1, 3, § 161 Abs. 39. (Subsidiäre) Haftung des Gläubigers für Vergütung des Zwangsverwalters bei sog. verlängerter Zwangsverwaltung ZVG§ 155 ZVG§ 161 LG Dortmund, Urt. v. 09.06.2023 – 1 O 211/22 (nicht rechtskräftig)LG DortmundUrt.9.6.20231 O 211/22nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zur Aufhebung der Zwangsverwaltung richtet sich der Vergütungsanspruch des Zwangsverwalters ausschließlich gegen den Schuldner und gegebenenfalls gegen den betreibenden Gläubiger.

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