ZfIR 2026, 20

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 AufsätzeHarald Wilsch*

Grundbuchrechtliche Hinweise zur Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB

Wesensmerkmal einer Grunddienstbarkeit ist die Belastung eines dienenden Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines herrschenden Grundstücks. Geteilt werden kann auch das herrschende Grundstück. Die Rechtsfolgen nach § 1025 Satz 2 BGB können Gegenstand einer Bescheinigung sein, die im Folgenden geschildert werden soll.

Inhaltsübersicht

  • I. Gesetzliche Grundlage: § 1025 BGB
  • II. Terminologie: Bezeichnungsvorschlag als Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
  • III. Abgrenzung zur Bescheinigung für den Vollzug des § 1026 BGB
  • IV. Abgrenzung zum Unschädlichkeitszeugnis; Plan- und Flächennachforschung
  • V. Inhalt des § 1025 BGB
  • VI. Allgemeine Hinweise zum Verfahrensablauf für die Erteilung einer Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
  • VII. Ausschlusshinweise: In welchen Fällen kann eine Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB nicht erteilt werden?
  • VIII. Aufbau, Inhalt und Form einer Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
    • 1. Gesetzliche Vorgaben zum Inhalt einer Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
    • 2. Formvorgaben für die Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB, § 29 Abs. 3 GBO
    • 3. Verfahrensopportuner Aufbau einer Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
  • IX. Rechtsfolgen einer unzulässigen Löschung nach § 1025 Satz 2 BGB; Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO
*
*)
Bezirksrevisor am Grundbuchamt und Nachlassgericht München

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