ZfIR 2026, 20
Grundbuchrechtliche Hinweise zur Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
Inhaltsübersicht
- I. Gesetzliche Grundlage: § 1025 BGB
- II. Terminologie: Bezeichnungsvorschlag als Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
- III. Abgrenzung zur Bescheinigung für den Vollzug des § 1026 BGB
- IV. Abgrenzung zum Unschädlichkeitszeugnis; Plan- und Flächennachforschung
- V. Inhalt des § 1025 BGB
- VI. Allgemeine Hinweise zum Verfahrensablauf für die Erteilung einer Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
- VII. Ausschlusshinweise: In welchen Fällen kann eine Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB nicht erteilt werden?
- VIII. Aufbau, Inhalt und Form einer Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
- 1. Gesetzliche Vorgaben zum Inhalt einer Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
- 2. Formvorgaben für die Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB, § 29 Abs. 3 GBO
- 3. Verfahrensopportuner Aufbau einer Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB
- IX. Rechtsfolgen einer unzulässigen Löschung nach § 1025 Satz 2 BGB; Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO
- *
- *)Bezirksrevisor am Grundbuchamt und Nachlassgericht München
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