ZfIR 2026, 13
Nochmals zur verlängerten Zwangsverwaltung
Zugleich Besprechung von OLG Hamm, Urt. v. 16. 6. 2025 – I-5 U 76/23, ZfIR 2026, 38 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Entscheidung des OLG Hamm
- 1. Sachverhalt des OLG Hamm
- 2. Betrachtungen zu LG Dortmund zu 9 T 366/18
- 3. Noch zum Sachverhalt
- III. Bewertung
- 1. Rechtliche Betrachtung OLG Hamm
- 2. Eigene Stellungnahme
- 2.1 Keine Analogie zu BGH (IX 172/14)
- 2.2 Beschluss AG Heilbronn
- 2.2.1 Zur Verfahrensdauer
- 2.2.2 Zur Anweisung
- 2.2.3 Entnahme aus der Masse
- 3. Leistungsnehmer
- 4. Vorschusspflicht
- 5. Insolvenzrisiko
- 6. Getrennte Verfahren
- 7. Höhe der Rücklage
- IV. Wer trägt nun die Kosten des „verlängerten“ Zwangsverwalters?
- V. Lösung – Rücknahme der Zwangsverwaltung
- 1. Rücknahme vor Zuschlagserteilung
- 2. Rücknahme nach Zuschlagserteilung
- 3. Ein Blick auf die Praxis
- VI. Fazit
- *
- *)Dipl.-Rechtspfleger, Heilbronn
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