ZfIR 2026, 1
Die neuen planungsrechtlichen Abweichungsmöglichkeiten durch das sog. Bau-Turbo-Gesetz
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Neue Befreiungsmöglichkeit im Geltungsbereich von Bebauungsplänen
- 1. Bisherige Rechtslage
- 2. Neufassung § 31 Abs. 3 BauGB
- 2.1 Gesetzesänderung
- 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen
- 2.2.1 Vorliegen eines Wohnungsbauvorhabens
- 2.2.2 Räumlicher Anwendungsbereich/Wegfall der zeitlichen Befristung
- 2.2.3 Entscheidung im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen
- 2.2.4 Die Befreiung ist unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar
- 2.2.5 Zustimmung der Gemeinde
- 2.3 Umfang der Befreiungsmöglichkeit
- 2.4 Rechtsfolge: Ermessen
- III. Die neuen Abweichungsmöglichkeiten im unbeplanten Innenbereich
- 1. Grundprinzipien des § 34 Abs. 1, 2 BauGB
- 2. Die Neufassung des § 34 Abs. 3a BauGB: Aktivierung des Gebäudebestands
- 2.1 Materielle Voraussetzungen
- 2.2 Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
- 2.3 Praktische Anwendungsfälle
- 3. Die Neufassung des § 34 Abs. 3b BauGB: Öffnung für Neubauten
- 3.1 Materielle Voraussetzungen
- 3.1.1 Lage im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 1 BauGB)
- 3.1.2 Errichtung eines Wohngebäudes
- 3.1.3 Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen
- 3.1.4 Würdigung nachbarlicher Interessen
- 3.1.5 Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
- 3.1.6 Im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen
- 3.2 Praktische Anwendungsfälle
- 4. Ermessen
- 5. Grenzen der Abweichungsregelungen des § 34 Abs. 3a, 3b BauGB: Abweichen von der Art der baulichen Nutzung
- 6. Keine Anwendbarkeit von § 34 Abs. 3a und 3b BauGB in Bezug auf die Art der Nutzung in faktischen Baugebieten
- IV. Zeitlich begrenzte umfassende Abweichungsmöglichkeit
- 1. Neuaufnahme von § 246e in das BauGB
- 2. Reichweite der Abweichungsmöglichkeit und praktische Anwendungsfälle
- 3. Allgemeine Voraussetzungen des § 246e BauGBZfIR 2026, 2
- 3.1 Abweichungsentscheidung vor dem 31. 12. 2027
- 3.2 Vorliegen eines zur Abweichung berechtigenden Vorhabens
- 3.2.1 Vom Anwendungsbereich des § 246e BauGB direkt erfasste Vorhaben
- 3.2.2 Mitgezogene Vorhabenteile
- 3.3 Zustimmung der Gemeinde
- 3.4 Die Abweichung ist unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar
- 3.5 Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategischen Umweltprüfung
- 4. Besondere Voraussetzungen für Vorhaben im Außenbereich
- 4.1 Räumlicher Zusammenhang zum unbeplanten Innenbereich oder zum Geltungsbereich eines Bebauungsplans
- 4.2 Anwendung des § 18 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 BNatSchG
- V. Zustimmung der Gemeinde sowie die Zustimmung ermöglichende städtebauliche Verträge
- *
- *)Rechtsanwalt, Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
- **
- **)Rechtsanwältin, Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
- ***
- ***)Rechtsanwalt, Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
- ****
- ****)Rechtsanwältin, Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.




