ZfIR 2025, 38

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 20 Abs. 44. Aufstellung eines Gedenksteins im gemeinschaftlichen Garten als bauliche Veränderung ohne grundlegende Umgestaltung bei Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsordnung WEG§ 20 BGH, Urt. v. 11.10.2024 – V ZR 22/24 (LG Dresden)BGHUrt.11.10.2024V ZR 22/24LG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

Eine bauliche Veränderung (hier: Gedenkstein) gestaltet die Wohnanlage nicht grundlegend um, wenn sie mit einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen spezifischen Vorgabe für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Ziergarten) vereinbar ist.

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