ZfIR 2025, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 493. Kein Erfordernis der Belastung jedes einzelnen betroffenen Grundstücks mit Mehrzahl von Rechten bei Eintragung als Altenteil auf mehreren Grundstücken GBO§ 49 OLG Naumburg, Beschl. v. 22.12.2023 – 12 Wx 55/23 (AG Halberstadt)OLG NaumburgBeschl.22.12.202312 Wx 55/23AG Halberstadt

Leitsätze des Gerichts:

1. Gewährte Rechte können als Altenteil nur dann eingetragen werden, wenn die Voraussetzungen des § 49 GBO gegeben sind. Es muss eine Mehrzahl von Rechten bestehen, die zu einem Altenteil verknüpft sind und hierdurch die dingliche Sicherung von Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung des Berechtigten erfolgen soll. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Kind seinen Eltern ein lebenslanges Recht zur Wohnung nebst Nutzung weiterer Einrichtungen sowie die Übernahme von Instandhaltungskosten und allen Nebenkosten und eine monatliche Barzahlung gewährt und im Gegenzug diverse Grundstücke sowie den von seinen Eltern als GbR betriebenen Agrarbetrieb und weitere Gewerbebetriebe erhält. Dies stellt ein Altenteil dar.
2. In der Grundbucheintragung muss nicht ausdrücklich aufgenommen werden, auf welchen Grundstücken die einzelnen in dem Altenteil enthaltenen Rechte lasten. Voraussetzung ist nur, dass in der Eintragungsbewilligung eindeutig die in dem Altenteil enthaltenen Rechte bezeichnet sind. Handelt es sich dabei um beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, so ist es ZfIR 2025, 38selbstverständlich, dass sie nur auf den Grundstücken lasten, auf denen sie auch ausgeübt werden können (Anschluss BGH, Beschl. v. 12. 1. 1972 – V ZB 24/71).

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