ZfIR 2024, 47

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtZPO §§ 3, 511 Abs. 2 Nr. 17. Höhe der Berufungsbeschwer bei durch Eigentümerbeschluss eingeschränkter Nutzung einer vom Eigentümer in seine Wohnung eingebauten Fußbodenheizung ZPO§ 3 ZPO§ 511 BGH, Beschl. v. 21.09.2023 – V ZB 25/23 (LG Bremen)BGHBeschl.21.9.2023V ZB 25/23LG Bremen

Leitsatz der Redaktion:

Wendet sich ein Wohnungseigentümer klageweise gegen einen Beschluss der GdWE, nach dem der Verwalter beauftragt werden soll, mit einem Unternehmen einen Vertrag über das Abklemmen der Fußbodenheizung abzuschließen, die der Wohnungseigentümer in seine Wohnung hat einbauen lassen, bestimmt sich die Beschwer für die Berufung gegen die vom Amtsgericht abgelehnte Klage zum einen nach den (anteiligen) durch das Abklemmen entstehenden Kosten, zum anderen aber auch nach dem ihm insofern entstehenden wirtschaftlichen Nachteil, dass er als unmittelbare wirtschaftliche Folge seine Fußbodenheizung faktisch nicht nutzen kann.

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