ZfIR 2022, 56

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 ZfIR-Report 

Im November anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Einkommensteuer

Abzug der Steuerermäßigung gem. § 35a EStG bei vorab durchgeführter Günstigerprüfung (Altersvorsorgeaufwendungen/Altersvorsorgezulage)

EStG § 2 Abs. 6 Satz 1, 2, § 10a Abs. 2, § 35a

Erbschaftsteuer

Qualifizierung eines Parkhaus-Grundstücks als Verwaltungsvermögen

ErbStG § 13b Abs. 4 Nr. 1
Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG – Ist § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG einschränkend auszulegen, so dass es sich bei einem Grundstück, auf welchem ein Parkhaus betrieben wird, nicht um Verwaltungsvermögen handelt, da die Grundstücksüberlassung bei einem Parkhausbetrieb den Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit darstellt? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 27/21
Vorinstanz: FG Köln v. 10. 6. 2021 – 7 K 2718/20

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug bei Errichtung einer Photovoltaikanlage

UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1; UStAE Abschn. 15.2c Abs. 16
Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen und Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige Finanzamt – Muss die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden (Abschn. 15.2c Abs. 16 Satz 5 UStAE)? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen (das bisher unter dem Aktenzeichen XI R 7/19 geführte Verfahren, welches bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-45/20 und C-46/20 ausgesetzt war, wird nach Ergehen der EuGH-Entscheidung nunmehr unter dem Aktenzeichen XI R 29/21 fortgesetzt)
BFH: XI R 29/21
Vorinstanz: FG Stuttgart v. 12. 9. 2018 – 14 K 1538/17

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