ZfIR 2022, 47

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 878; WEG § 8 Abs. 1; BauGB § 250 Abs. 1; UmwandlungsVOBln v. 3. 8. 2021 (GVBl 932); UmwandlungsVOBln v. 21. 9. 2021 (GVBl 1175)4. Keine Grundbuchsperre bei Antrag auf Eintragung der Begründung von Wohnungseigentum vor Inkrafttreten der „neuen“ UmwandlungsVOBln BGB§ 878 WEG§ 8 BauGB§ 250 UmwandlungsVOBln v. 3.8.2021 UmwandlungsVOBln v. 21.9.2021 KG, Beschl. v. 02.12.2021 – 1 W 384/21 (AG Mitte)KGBeschl.2.12.20211 W 384/21AG Mitte

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine nach der einschlägigen Ermächtigungsnorm erforderliche Begründung einer Rechtsverordnung muss spätestens im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens öffentlich bekannt gemacht worden sein.
2. Der Gesetzgeber hat bei dem Genehmigungsvorbehalt nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB keine von § 878 BGB abweichende Sonderregelung getroffen. Ist ein Antrag auf Vollzug einer Teilungserklärung vor dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB gestellt worden, besteht insoweit keine Grundbuchsperre (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 16. 11. 2021 – 1 W 347/21, ZfIR 2022, 47 (LS) – in diesem Heft).

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