ZfIR 2022, 47

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 823 Abs. 13. Unmittelbare Verkehrssicherungspflicht des auch mit Bauüberwachung beauftragten Architekten (hier: provisorische Ableitung von Kaminzügen) BGB§ 823 OLG Köln, Beschl. v. 01.07.2021 – 7 U 117/20 (LG Köln)OLG KölnBeschl.1.7.20217 U 117/20LG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Sieht die Architektenplanung im Rahmen einer Gebäudesanierung die Errichtung einer provisorischen Ableitung von Abgasen aufgrund des vorgesehenen Rückbaus von Kaminzügen vor, ist der bauüberwachende Architekt verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der provisorischen Ableitung durch den Bauunternehmer im Rahmen der Bauausführung zu überprüfen. Es stellt keine unzumutbare zeitliche oder inhaltliche Belastung dar, die Ausführung der provisorischen Ableitung von 12 Kaminzügen vor Ort zu überprüfen.

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