ZfIR 2021, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 28Gültiger Beschluss zur Entnahme von Mitteln zur allgemeinen Liquiditätsstärkung aus der Instandhaltungsrücklage durch den Verwalter WEG§ 28 LG Köln, Urt. v. 18.06.2020 – 29 S 212/19 (rechtskräftig; AG Köln)LG KölnUrt.18.6.202029 S 212/19rechtskräftigAG Köln

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein sog. Vorratsbeschluss, der den Verwalter nicht nur bezogen auf den konkreten Einzelfall zur Inanspruchnahme von Mitteln aus der Instandhaltungsrücklage, sondern generell ermächtigt, die Zuführungsbeiträge zur Instandhaltungsrücklage zur allgemeinen Liquiditätsstärkung einzusetzen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung; die Grenzen, in denen der Verwalter Mittel zur allgemeinen Liquiditätsstärkung verwenden darf, sind in dem Beschluss klar und eindeutig festzulegen.
2. Der ordnungsgemäßen Darstellung der Ist-Rücklage genügt die Angabe des Betrags und die schlagwortartige Bezeichnung des Verwendungszwecks; eine weitere Aufschlüsselung ist nicht erforderlich.

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