ZfIR 2020, 35

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB § 434 Abs. 1 Satz 1, 3; GG Art. 103 Abs. 19. Verletzung rechtlichen Gehörs bei unberücksichtigtem Parteivortrag zu aus Kellerfeuchtigkeit resultierender Geruchsbelastung in den Wohnräumen BGB§ 434 GGArt. 103 BGH, Beschl. v. 10.10.2019 – V ZR 4/19 (OLG Karlsruhe)BGHBeschl.10.10.2019V ZR 4/19OLG Karlsruhe

Leitsatz der Redaktion:

Ist das Berufungsgericht abweichend von der ersten Instanz der Auffassung, dass Feuchtigkeit im Keller als bautypische Erscheinung eines Gebäudes aus dem Jahr 1914 keinen Mangel darstellt, ist ein Hinweis auf seine Rechtsauffassung erforderlich, sofern der Käufer der Immobilie bereits erstinstanzlich zu einer aus der Kellerfeuchtigkeit herrührenden Geruchsbelastung in den Wohnräumen des Hauses vorgetragen hat.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell