ZfIR 2020, 34

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1004 Abs. 1; NRG BW § 11; LBO § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 23. Kein Anspruch auf Beseitigung einer auf dem Nachbargrundstück zu Gartenschuppen erweiterten Mauer BGB§ 1004 NRG BW§ 11 LBO§ 6 LG Freiburg, Urt. v. 02.05.2019 – 3 S 197/18 (AG Lörrach)LG FreiburgUrt.2.5.20193 S 197/18AG Lörrach

Leitsätze des Gerichts:

1. Gebäude sind keine toten Einfriedungen i. S. d. § 11 NRG BW.
2. Für mit Gebäuden einzuhaltende Grenzabstände enthält das baden-württembergische Nachbarrechtsgesetz lediglich für einzelne Sonderfälle eigenständige Regelungen, weshalb Beseitigungsansprüche gegen genehmigte oder genehmigungsfreie Gebäude nur ausnahmsweise auf der Grundlage des Rechtsinstituts des „nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses“ oder des Schikaneverbots durchgesetzt werden können.
3. Ein Beseitigungsanspruch besteht nicht schon deshalb, weil eine nach § 11 NRG BW unzulässig hohe, alleinstehende Mauer nach Erhebung einer Beseitigungsklage durch einen Anbau bis zur Grenze des Nachbargrundstücks hin zu einem Gebäude „umgestaltet“ wird.

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