ZfIR 2019, 38

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO §§ 8, 9; GKG § 41 Abs. 110. Zur Bemessung des Streitwerts bei Geltendmachung der Übertragung eines besitzbegründenden Dauerwohnrechts aus bestehendem Pachtvertrag ZPO§ 8 ZPO§ 9 GKG§ 41 BGH, Beschl. v. 29.11.2018 – III ZR 222/18 (LG Berlin)BGHBeschl.29.11.2018III ZR 222/18LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die Bemessung des Streitwerts richtet sich nach §§ 8, 9 ZPO (Rechtsmittelbeschwer) beziehungsweise § 41 Abs. 1 GKG (Gebührenstreitwert), wenn sich der auf Räumung und Herausgabe verklagte Besitzer gegenüber dem klageführenden Eigentümer darauf beruft, dass ihm aus einem zwischen dem Kläger und einem Dritten geschlossenen Pachtvertrag ein Recht auf Übertragung eines darin vereinbarten – objektbezogenen – Dauerwohnrechts und somit ein Besitzrecht zustehe.

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