ZfIR 2019, 25

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2, §§ 27, 49 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1Aktivlegitimation der WEG zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verwalter nach verlorener Beschlussanfechtungsklage WEG§ 10 WEG§ 27 WEG§ 49 BGB§ 280 LG Dortmund, Urt. v. 18.05.2018 – 17 S 116/17 (nicht rechtskräftig; AG Dortmund)LG DortmundUrt.18.5.201817 S 116/17nicht rechtskräftigAG Dortmund

Leitsätze der Redaktion:

1. Ficht ein Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern die Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung an und unterliegen die Wohnungseigentümer in diesem Klageverfahren, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verwalter wegen fehlerhafter Erstellung der Jahresabrechnungen durch Beschluss an sich ziehen und sodann in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis); die erforderliche Gemeinschaftsbezogenheit der Rechte ergibt sich hierbei bereits aus der Tatsache, dass die WEG als Verband Vertragspartnerin des Verwalters war.
2. Die Entscheidung eines Gerichts, dem Verwalter gem. § 49 Abs. 2 WEG Kosten aufzuerlegen oder hiervon abzusehen, ist nicht der materiellen Rechtskraft fähig; den Wohnungseigentümern wird durch eine solche Entscheidung ein etwaiger materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch daher nicht aberkannt.

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