RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
BVerfG: Grundsteuer – Einheitsbewertung
Für den 16. 1. 2018 ist die mündliche Verhandlung in 5 Verfahren zur „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ vor dem BVerfG geplant (Az.: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12). Bei den Verfahren handelt es sich um drei Richtervorlagen des BFH sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung. Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. 1. 1964 ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer.
Der BFH hält in seinen Anträgen auf konkrete Normenkontrolle die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ab dem Bewertungsstichtag 1. 1. 2008 für verfassungswidrig.
(Quelle: PM BVerfG Nr. 97/2017 v. 15. 11. 2017)