RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
DDIV: Gutachten zur Berufszulassungsreglung
Die Erlaubnis- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter tritt am 1. 8. 2018 in Kraft. Das Gesetz sieht eine 20-stündige Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von drei Jahren vor. Ein Sachkundenachweis dagegen entfiel. Darüber hinaus müssen Verwalter künftig über Qualifikation und Weiterbildungen informieren. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung ist vorzuweisen. Die Details zur Berufshaftpflichtversicherung sowie zur Weiterbildungs- und Informationspflicht werden in der ausführenden Verordnung reglementiert. Ein erster Entwurf des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde den Verbänden Ende Oktober 2017 zur Kommentierung vorgelegt.
Der DDIV hat nun ein Gutachten zum Verordnungsentwurf von Prof. Dr. Christian Armbrüster (FU Berlin) vorgelegt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Weiterbildungspflicht ohne Sachkundenachweis zu kurz greift: Weiterbildungspflicht ohne Sachkundenachweis wird den Anforderungen an die Tätigkeit des Immobilienverwalters kaum gerecht; Zertifizierung der Weiterbildungsträger und Ausdifferenzierung der Fortbildungsangebote sichern Qualität am Markt sowie Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Betriebshaftpflichtversicherung. Die Stellungnahmen des DDIV sowie das Gutachten können beim DDIV per E-Mail kostenfrei unter info@ddiv.deangefordert werden.
(Quelle: News DDIV v. 12. 12. 2017)