RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
AG München: Zu Mieterhöhungen
Ein Sondermietmarkt für Wohnungen der Münchner Einkommensorientierten Förderung (EOF) existiert nicht. Mieterhöhungsverlangen für solche Wohnungen können auf den Mietspiegel der Stadt München gestützt werden, so das AG München (AG München, Urt. v. 8. 11. 2017 – 414 C 14801/17).
Damit bekam eine Vermieterin recht, die die Zustimmung der Mieterin zu einer Mieterhöhung begehrt, die sich auf den Münchner Mietspiegel stützt. In der Begründung der Entscheidung heißt es, dass die Kriterien des Münchner Mietspiegels in der aktuellen Fassung von der Klägerin hier richtig angewendet worden seien. Dieser eröffne für das Mieterhöhungsverlangen eine Spanne von 11,16 Euro/m2 und 14,31 Euro/m2, die das Mieterhöhungsverlagen auf 11,38 Euro/m2 auch tatsächlich einhalte.
(Quelle: PM AG München 91/2017 v. 24. 11. 2017)