ZfIR 2018, 34

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 91 Abs. 2 Satz 29. Erstattung nur einer Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel zwischen selbständigem Beweisverfahren und nachfolgendem Hauptsacheverfahren ZPO§ 91 BGH, Beschl. v. 26.10.2017 – V ZB 188/16 (OLG Dresden)BGHBeschl.26.10.2017V ZB 188/16OLG Dresden

Leitsatz des Gerichts:

§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen selbständigem Beweisverfahren und nachfolgendem Hauptsacheverfahren.

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