ZfIR 2018, 26

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 180, 181Zur Teilungsversteigerung von im Eigentum eines vor Inkrafttreten des BGB errichteten Verbands stehenden Grundstücken (hier: altrechtliche Körperschaftswaldung) ZVG§ 180 ZVG§ 181 BGH, Beschl. v. 29.06.2017 – V ZB 18/15 (LG Würzburg)BGHBeschl.29.6.2017V ZB 18/15LG Würzburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Teilungsversteigerung der im Eigentum von Personengemeinschaften, die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs errichtet worden sind, oder von in diesem Sinne altrechtlichen (teil-)rechtsfähigen Verbänden – juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften – stehenden Grundstücke ist nur zulässig, wenn dem einzelnen Mitglied ein Aufhebungsanspruch zusteht, der im Wege der Teilungsversteigerung durchgesetzt werden kann.
2. Die Anordnung der Teilungsversteigerung der Grundstücke altrechtlicher Körperschaftswaldungen ist jedenfalls in den Gebieten Bayerns, in denen deren Rechtsverhältnisse nicht gesetzlich geregelt waren, unzulässig, wenn die Waldungsgrundstücke nach der Satzung der Waldung im Eigentum der Gesamtheit der Teilhaber als Körperschaft stehen, die Gesamtheit der Teilhaber die Aufsicht über die Waldung führt und die Satzung dem einzelnen Teilhaber keinen Aufhebungsanspruch einräumt.

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