ZfIR 2014, 28

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB § 242; ZVG §§ 44, 45, 52, 174a10. Erteilung der Löschungsbewilligung durch Gläubiger einer nachrangigen Zwangshypothek bei wertausschöpfender Belastung durch vorrangige HypothekenOLG Nürnberg, Urt. v. 19.11.2013 – 4 U 994/13 (LG Fürth)OLG NürnbergUrt.19.11.20134 U 994/13LG Fürth

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Insolvenzverwalter kann von einem Gläubiger des Insolvenzschuldners verlangen, dass dieser der Löschung einer zu seinen Gunsten auf einem Grundstück des Schuldners eingetragenen nachrangigen Zwangssicherungshypothek zustimmt, wenn das Grundstück durch vorrangige Grundpfandrechte derart wertausschöpfend belastet ist, dass eine Verwertung offensichtlich nicht zu einer auch nur teilweisen Befriedigung dieses Gläubigers führen kann und das Grundstück nur durch die Löschungsbewilligung im Insolvenzverfahren wirtschaftlich sinnvoll verwertbar ist. Dies gilt auch dann, wenn zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger keine rechtsgeschäftlichen Beziehungen bestehen.

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