ZfIR 2014, 27

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 28 Abs. 35. Keine ausdrückliche Nennung gezahlter Rückstände unter dem in der Gesamtabrechnung aufgeführten Posten ,,Hausgeldzahlungen"BGH, Urt. v. 11.10.2013 – V ZR 271/12 (LG Berlin)BGHUrt.11.10.2013V ZR 271/12LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die Gesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren; weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.

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