ZfIR 2013, 35

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 925 Abs. 1 Satz 3; GBO § 295. Zum Nachweis der Bevollmächtigung zu einer Auflassung in gerichtlichem VergleichOLG Hamm, Beschl. v. 11.10.2012 – 15 W 504/11 (AG Ibbenbüren)OLG HammBeschl.11.10.201215 W 504/11AG Ibbenbüren

Leitsatz des Gerichts:

Durch das gerichtliche Verhandlungsprotokoll in einer Familiensache wird auch grundbuchverfahrensrechtlich hinreichend die Bevollmächtigung nachgewiesen, die der im Termin anwesende Verfahrensbeteiligte persönlich dem Rechtsanwalt konkludent erteilt, der als sein Verfahrensbevollmächtigter auftritt und im weiteren Terminsverlauf einen gerichtlichen Vergleich abschließt, der eine Auflassung enthält.

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