ZfIR 2013, 35

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtGemO § 102 Abs. 1; BauGB §§ 1, 98. Keine Bauträgertätigkeit der Gemeinde außerhalb der DaseinsvorsorgeVGH Mannheim, Beschl. v. 29.11.2012 – 1 S 1258/12 (VG Karlsruhe)VGH MannheimBeschl.29.11.20121 S 1258/12VG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei Anwendung der qualifizierten Subsidiaritätsklausel des § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO ist auf der Grundlage einer interessenabwägenden, die Belange der Privat- und der Kommunalwirtschaft gleichermaßen berücksichtigenden Betrachtungsweise zu entscheiden, ob die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde unter den Begriff der Daseinsvorsorge fällt.

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