ZfIR 2013, 35

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 21 Abs. 3, 4, § 23 Abs. 4 Satz 1; BGB § 2426. Aufnahme eines langfristigen Kredits durch WEG nach bestandskräftigem Beschluss der EigentümergemeinschaftBGH, Urt. v. 28.09.2012 – V ZR 251/11 (LG Karlsruhe)BGHUrt.28.9.2012V ZR 251/11LG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Es liegt in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Aufnahme eines Kredites zur Deckung des Finanzbedarfs der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen.

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