ZfIR 2013, 25

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 12 Abs. 1, 3; BGB § 878; GBO § 29Vorliegen wirksamer Zustimmung des (ehemaligen) Verwalters auch im Zeitpunkt des Antrags auf EigentumsumschreibungWEG§ 12WEG§ 3BGB§ 878GBO§ 29BGH, Beschl. v. 11.10.2012 – V ZB 2/12 (OLG Frankfurt/M.) +BGHBeschl.11.10.2012V ZB 2/12OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet.
2. Im Grundbuchverfahren ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Verwalter, dessen Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG in der Form des § 29 Abs. 1 GBO dem Grundbuchamt vorliegt, auch noch in dem Zeitpunkt zum Verwalter bestellt war, in dem der Umschreibungsantrag eingereicht worden ist.

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