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Grunderwerbsteuer: Erhöhungen 2012

Das Land Schleswig-Holstein erhöht ab dem 1.1.2012 die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent. Dies beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag am 15.12.2010.
Nach dem vom Finanzminister vorgelegten Haushaltsentwurf war zunächst eine Erhöhung ab 2013 vorgehen. Nachdem sich die Wirtschaft deutlich schneller erholt, als bisher erwartet, wird das Vorziehen um ein Jahr als vertretbar angesehen. Familien und Unternehmen, die expandieren oder sich neu ansiedeln wollen, haben auf diese Weise genügend Planungszeit und Rechtssicherheit. So ist zum Beispiel für Grundstückskäufe, deren Verträge bis zum 31.12.2011 abgeschlossen wurden, der bisherige Steuersatz von 3,5 Prozent zu entrichten. Die Erhöhung, die voraussichtlich zu zusätzlichen Einnahmen von rund 80 Millionen Euro pro Jahr führt, soll zur Senkung der Neuverschuldung genutzt werden.
Bereits im Juni 2011 hatte Rheinland-Pfalz die Erhöhung Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent zum 1.3.2012 beschlossen. In Rheinland-Pfalz wählte man bewusst nicht den Jahresbeginn als Datum der Erhöhung, damit der Steuerbürger Zeit hat, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.
Auch in Berlin ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von derzeit 4,5 auf 5 Prozent zum 1.4.2012 vorgesehen.
(Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein vom 15.12.2011 und Finanzministerium Rheinland-Pfalz vom 21.6.2011)

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