ZfIR 2012, 39

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 19, 29; InsO § 56 Abs. 23. Beglaubigte Abschrift der Bestellungsurkunde als ausreichender Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters zur Eintragung einer AuflassungsvormerkungKG, Beschl. v. 21.11.2011 – 1 W 652/11 (AG Berlin Mitte)KGBeschl.21.11.20111 W 652/11AG Berlin Mitte

Leitsatz des Gerichts:

Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters kann die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde ausreichend sein, wenn ein Notar zeitnah zu einer beantragten Grundbucheintragung bestätigt, dass die Urschrift bei Abgabe der zur Eintragung erforderlichen Grundbucherklärung – hier Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung – vorgelegen hat. Eine bei Eingang des ansonsten vollzugsreifen Eintragungsantrags zwölf Tage alte notarielle Bescheinigung genügt zum Nachweis der Verfügungsbefugnis, wenn der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Vorlage der Urschrift bei dem Notar bereits mehr als ein Jahr im Amt gewesen ist.

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