ZfIR 2012, 36

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB § 260 Abs. 1; ZVG § 152 Abs. 2Auskunftsanspruch des Zwangsverwalters gegen Mieter wegen bestehender Nutzungsverhältnisse auch nach Beendigung des MietverhältnissesBGB§ 260ZVG§ 152OLG Köln, Beschl. v. 18.08.2010 – 22 U 90/10 (rechtskräftig)OLG KölnBeschl.18.8.201022 U 90/10rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Dem Zwangsverwalter steht ein Auskunftsanspruch gegen den Mieter zu, zu erfahren, an wen dieser untervermietet hat. Dabei spielt keine Rolle, dass der Mietvertrag, in den der Zwangsverwalter nach § 152 Abs. 2 ZVG eingetreten ist, zwischenzeitlich beendet ist.

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