ZfIR 2012, 28

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012RechtsprechungSteuerrechtInsO §§ 165, 166, 170, 171; BGB § 675; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1Umsatzsteuerpflicht bei der freihändigen Verwertung von Sicherungsgut durch den InsolvenzverwalterInsO§ 165InsO§ 166InsO§ 170InsO§ 171BGB§ 675UStG§ 1BFH, Urt. v. 28.07.2011 – V R 28/09 (FG Düsseldorf) +BFHUrt.28.7.2011V R 28/09FG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Veräußert ein Insolvenzverwalter ein mit einem Grundpfandrecht belastetes Grundstück freihändig aufgrund einer mit dem Grundpfandgläubiger getroffenen Vereinbarung, liegt neben der Lieferung des Grundstücks durch die Masse an den Erwerber auch eine steuerpflichtige entgeltliche Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Grundpfandgläubiger vor, wenn der Insolvenzverwalter vom Verwertungserlös einen „Massekostenbeitrag“ zu Gunsten der Masse einbehalten darf. Vergleichbares gilt für die freihändige Verwaltung grundpfandrechtsbelasteter Grundstücke durch den Insolvenzverwalter.
2. Eine steuerbare Leistung liegt auch bei der freihändigen Verwertung von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vor (Änderung der Rechtsprechung).

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