RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Aktuell
Gesetzgebung: Verlängerung der Hofraumverordnung bis Ende 2015
Die Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen (Hofraumverordnung - HofV) vom 24.9.1993 (BGBl I, S. 1658), die eigentlich mit dem 31.12.2010 abgelaufen wäre, wurde nun bis zum 31.12.2015 verlängert (Gesetz vom 22.12.2010 zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung – BGBl I Nr. 67 vom 27.12.2010, S. 2255, Art. 8 und 9). Durch Art. 8 des Gesetzes wurde das Bodensonderungsgesetz geändert und ein § 23 angefügt, in dem das BMJ ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen zu regeln.
Die Regelungen sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.
Anm. d. Red.: Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch den Aufsatz von Prof. Walter Böhringer auf S. 1, 4, in diesem Heft.