ZfIR 2011, 36

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 2, § 254 Abs. 23. Keine Kostenerstattung der Inanspruchnahme eines Anwalts durch gewerblichen Vermieter bei Wohnraumkündigung wegen ZahlungsverzugsBGH, Urt. v. 06.10.2010 – VIII ZR 271/09 (LG Wiesbaden)BGHUrt.6.10.2010VIII ZR 271/09LG Wiesbaden

Leitsatz des Gerichts:

In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten.

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