ZfIR 2011, 36

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 138 Abs. 1, § 462 Satz 11. Wirksame Vereinbarung eines zugunsten der öffentlichen Hand vereinbarten 90-jährigen Wiederkaufrechts für ein bebautes GrundstückBGH, Urt. v. 29.10.2010 – V ZR 48/10 (OLG Hamburg)BGHUrt.29.10.2010V ZR 48/10OLG Hamburg

Leitsatz des Gerichts:

Ein Wiederkaufsrecht, das erstmals nach 90 Jahren, im Übrigen aber voraussetzungslos ausgeübt werden kann, ist wirksam, sofern die Bedingungen des Rückkaufs den Käufer nicht unangemessen benachteiligen. Besteht ein solches Wiederkaufsrecht zugunsten der öffentlichen Hand, ist diese auch nicht durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehindert, das Recht nach 90 Jahren auszuüben (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 21.7.2006 – V ZR 252/05, ZfIR 2007, 32 (m. Anm. Grziwotz) = WM 2006, 2046).

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