ZfIR 2011, 31

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ZVG §§ 100, 83 Nr. 6; ZPO § 574 Abs. 2Nach Zuschlagserteilung ist für Rechtsbeschwerde relevant, ob konkrete Suizidgefahr bei endgültigem Eigentumsverlust bestehtGGArt. 2ZVG§ 100ZVG§ 83ZPO§ 574BGH, Beschl. v. 07.10.2010 – V ZB 82/10 (LG Essen)BGHBeschl.7.10.2010V ZB 82/10LG Essen

Leitsatz des Gerichts:

Der Umstand, dass ein Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren geltend macht, dass sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt wird, begründet – für sich genommen – keinen Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde.

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