ZfIR 2010, 41

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 323 Abs. 5 Satz 12. Rücktritt vom ganzen Wohnungskaufvertrag bei nicht erbrachter Bauleistung des Käufers nach vertraglich vereinbarter AblauffristBGH, Urt. v. 16.10.2009 – V ZR 203/08 (KG)BGHUrt.16.10.2009V ZR 203/08KG

Leitsatz des Gerichts:

§ 323 Abs. 5 Satz 1 BGB setzt neben der Teilbarkeit der Leistung des Schuldners auch die Teilbarkeit der Leistung des Gläubigers voraus. Fehlt es daran, kann der Gläubiger auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn sein Interesse an der Teilleistung des Schuldners nicht entfallen ist.

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