ZfIR 2010, 40

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 161 Abs. 3Anordnung eines Vorschusses zur Sicherung der Grundkosten der Zwangsverwaltung (Hausgeld) bei leerstehender Wohnung, die nahezu unvermietbar istZVG§ 161AG Heilbronn, Beschl. v. 07.12.2009 – 3 L 15/08AG HeilbronnBeschl.7.12.20093 L 15/08

Leitsatz der Redaktion:

Es besteht weder eine Antragspflicht für den Zwangsverwalter, noch eine Amtspflicht für das Gericht, der Gläubigerin gegen Androhung der Verfahrensaufhebung, die Bezahlung der Hausgelder aufzuerlegen.

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