ZfIR 2010, 31

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungBau-, Boden- und UmweltrechtBBergG §§ 115, 116Haftung des Bergbauberechtigten nach § 116 BBergG nur für während seines Berechtigungszeitraums verursachte SchädenBBergG§ 115BBergG§ 116OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2009 – I-7 U 34/08 (nicht rechtskräftig; LG Mönchengladbach)OLG DüsseldorfUrt.9.10.2009I-7 U 34/08nicht rechtskräftigLG Mönchengladbach

Leitsatz der Redaktion:

Für Bergbauschäden haftet der Bergbauberechtigte nach § 116 BBergG nur, wenn die Schäden auch während des Zeitraums der Bergbauberechtigung verursacht worden sind

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