ZfIR 2010, 27

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 23 Abs. 4, § 46 Abs. 1 Satz 2Keine Verlängerung der Begründungsfrist bei AnfechtungsklagenWEG§ 23WEG§ 46BGH, Urt. v. 02.10.2009 – V ZR 235/08 (LG Dessau-Roßlau) +BGHUrt.2.10.2009V ZR 235/08LG Dessau-Roßlau

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Verlängerung der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG sieht das Gesetz nicht vor; eine nach der höchstrichterlichen Klärung dieser Frage bewilligte Fristverlängerung ist unwirksam.
2. Sind die Fristen des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG gewahrt, ist lediglich zu prüfen, ob ein Rechtsfehler vorliegt, der den Bestand des angegriffenen Beschlusses berührt; zwischen Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen (§ 23 Abs. 4 WEG) braucht dann nicht unterschieden zu werden.

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