ZfIR 2009, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtDSchG Berlin § 11 Abs. 1 Satz 38. Zulässige Ersetzung von Holzfenstern durch Kunststofffenster in unter Denkmalschutz stehendes GebäudeBVerwG, Beschl. v. 03.11.2008 – BVerwG 7 B 28.08 (OVG Berlin-Brandenburg)BVerwGBeschl.3.11.2008BVerwG 7 B 28.08OVG Berlin-Brandenburg

Leitsatz der Redaktion:

Sind in ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude Holzfenster eingebaut, die nicht annäherungsweise dem typischen Erscheinungsbild von Gebäuden einer bestimmten Entstehungszeit entsprechen, stellt die Ersetzung durch Kunststofffenster nicht mehr als eine geringfügige Beeinträchtigung dar, die dem Denkmalschutz nicht entgegensteht.

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