ZfIR 2009, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 19. Abzug vorab entstandener Werbungskosten für noch leerstehende Wohnung nur bei das Gericht überzeugender VermietungsabsichtBFH, Urt. v. 28.10.2008 – IX R 1/07 (FG Köln)BFHUrt.28.10.2008IX R 1/07FG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen.
2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem Finangericht als Tatsacheninstanz obliegt.

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