ZfIR 2009, 36

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGVO § 7 Abs. 3;VermG § 16 Abs. 10 i. V. m. Abs. 5 Satz 43. Verpflichtung des Verfügungsberechtigten zur Freistellung des Berechtigten von den durch die Erwerber begründeten Darlehensverpflichtungen auch nach Rückübertragung eines Grundstücks als Unternehmensrestitution aufgrund widerrufener GrundstücksverkehrsgenehmigungBGH, Urt. v. 17.10.2008 – V ZR 31/08 (OLG Brandenburg)BGHUrt.17.10.2008V ZR 31/08OLG Brandenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Berechtigte kann in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 10 Satz 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 4 VermG vollständige Befreiung von einem zur Durchführung von Baumaßnahmen eines Erwerbers auf dem Grundstück aufgenommenen Darlehen und den zu seiner Sicherung bestellten Grundpfandrechten verlangen, wenn er den Wert der Baumaßnahmen nach § 7 Abs. 3 Sätze 2, 3 GVO dem Verfügungsberechtigten zu ersetzen hat.
2. Zur Freistellung verpflichtet ist in diesem Fall der Verfügungsberechtigte, nicht der Erwerber.

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