ZfIR 2009, 29

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 31, 89, 166, 280Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Altlasten bei GrundstückserwerbBGB§ 31BGB§ 89BGB§ 166BGB§ 280OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.07.2008 – 17 U 4/07 (nicht rechtskräftig)OLG KarlsruheUrt.15.7.200817 U 4/07nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die finanzierende Bank ist ausnahmsweise verpflichtet, den Darlehensnehmer vor Gefahren und Risiken der Verwendung des Darlehens zu warnen, wenn sie gegenüber dem Kunden einen Wissensvorsprung hinsichtlich einer das zu erwerbende Grundstück betreffenden erheblichen Altlastenproblematik hat.
2. Bereits die Tatsache, dass an einem Grundstück Sanierungsarbeiten erforderlich wurden, um chemische Altlasten zu beseitigen, stellt einen wertbildenden Faktor dar, da allein der damit verbundene Makel und die nicht auszuschließende Gefahr weiterer bisher unerkannter Schäden für potentielle Käufer einen erheblichen Nachteil des Grundstücks darstellen können.

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