ZfIR 2008, 34

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Wohnungseigentumsrecht WEG § 8 Abs. 2, § 10 Abs. 2; BGB §§ 242, 309 Nr. 9a; AGBG § 11 Nr. 12 Buchst. a5. Unwirksamkeit einer in einer Teilungserklärung enthaltenen Verpflichtung der Wohnungseigentümer zum Abschluss eines Betreuungsvertrags mit mehr als zweijähriger Bindungwirkung WEG§ 8 WEG§ 10 BGB§ 242 BGB§ 309a AGBG§ 11 BGH, Urt. v. 13.10.2006 – V ZR 289/05 (LG Mainz)BGHUrt.13.10.2006V ZR 289/05LG Mainz

Leitsätze des Gerichts:

1. Es steht dem teilenden Eigentümer frei, in der Teilungserklärung eine Gebrauchsregelung vorzugeben, wonach Wohnungen nur im Sinne betreuten Wohnens genutzt werden dürfen.
2. Eine in der Teilungserklärung enthaltene Verpflichtung der Wohnungseigentümer, einen Betreuungsvertrag mit einer zeitlichen Bindung von mehr als zwei Jahren abzuschließen, ist unwirksam.

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