ZfIR 2020, 425

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungVertragsrechtBGB § 311b Abs. 1 Satz 1Formlose Änderung eines Grundstückskaufvertrags nach Auflassung (hier: Vereinbarung eines Milchverarbeitungsverbots auf dem Grundstück) BGB§ 311b BGH, Urt. v. 11.10.2019 – V ZR 7/19 (OLG Schleswig)BGHUrt.11.10.2019V ZR 7/19OLG Schleswig

Leitsatz des Gerichts:

Eine Vereinbarung, mit der die Parteien eines Grundstückskaufvertrags die Möglichkeit zur Nutzung des Grundstücks beschränken (hier: Verbot der Milchverarbeitung), führt nicht zu einer Änderung oder Neubegründung von Erwerbs- oder Veräußerungspflichten und ist daher nach bindend erklärter Auflassung formlos möglich.

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