ZfIR 2019, 318

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 49, 94 Abs. 1Aufhebung der gerichtlich angeordneten Verwaltung nur bei Zahlung oder Hinterlegung des baren Meistgebots vor dem Verteilungstermin ZVG§ 49 ZVG§ 94 BGH, Beschl. v. 18.10.2018 – V ZB 40/18 (LG Bremen)BGHBeschl.18.10.2018V ZB 40/18LG Bremen

Leitsatz des Gerichts:

Zahlung oder Hinterlegung i. S. d. § 94 Abs. 1 ZVG ist nur Zahlung oder Hinterlegung nach § 49 ZVG.

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