ZfIR 2017, 680

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtGNotKG § 50 Nr. 3a, Nr. 3bBestimmung des Geschäftswerts einer Bauverpflichtung anhand des Verkehrswerts des unbebauten Grundstücks auch bei Errichtung eines Wohnhauses zu Investitionszwecken GNotKG§ 50 OLG Köln, Beschl. v. 12.05.2017 – 2 Wx 104/17 (nicht rechtskräftig; LG Bonn)OLG KölnBeschl.12.5.20172 Wx 104/17nicht rechtskräftigLG Bonn

Leitsatz des Gerichts:

Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung einer Bauverpflichtung richtet sich bei der vorgesehenen Errichtung von Wohnimmobilien zum gewerbsmäßigen Verkauf nicht nach den voraussichtlichen Herstellungskosten, sondern nach den niedrigeren Erwerbskosten von Grund und Boden.

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