ZfIR 2013, 753
Ansprüche des Mieters im Falle von nicht bzw. nicht vertragsgemäß geleisteten Mieterdienstbarkeiten
Mieterdienstbarkeiten haben sich zur Absicherung langfristiger gewerblicher Mietverhältnisse weitgehend bewährt. Ihre Abwicklung funktioniert inzwischen in der Regel reibungslos. In seltenen Ausnahmefällen jedoch, in denen die Dienstbarkeit vereinbarungswidrig nicht oder nicht ranggerecht eingetragen wird, fragt sich, ob ein Mietmangel besteht und welche Rechte der Mieter geltend machen kann.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Bewilligung/Eintragung der Dienstbarkeit
- 1. Erfüllungsanspruch
- 2. Sekundäre Ansprüche
- 2.1 Mietminderung
- 2.2 Zurückbehaltungsrecht
- 2.3 Außerordentliche Kündigung
- III. Herstellung der etwaig vereinbarten ersten Rangstelle
- 1. Erfüllungsanspruch
- 2. Sekundäre Ansprüche
- 2.1 Mietminderung
- 2.2 Zurückbehaltungsrecht
- 2.3 Schadensersatz
- 2.4 Rücktritt
- IV. Zusammenfassung
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- Rechtsanwalt, CR Investment Management GmbH, Hamburg.
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