ZfIR 2012, 635

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB § 199 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 2, Abs. 5Kein doppelter Rechtsgrund zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen durch Beschluss über JahresabrechnungBGB§ 199WEG§ 28BGH, Urt. v. 01.06.2012 – V ZR 171/11 (LG Berlin)BGHUrt.1.6.2012V ZR 171/11LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Vorschüsse fällig sind. Der Beschluss über die Jahresabrechnung führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.

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