ZfIR 2012, 506

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 23 Abs. 4, § 24 Abs. 6, § 25Ungültiger Beschluss bei Fehlen der nach Teilungerklärung erforderlichen Unterzeichnung des Protokolls durch zweiten WohnungseigentümerWEG§ 23WEG§ 24WEG§ 25BGH, Urt. v. 30.03.2012 – V ZR 178/11 (LG Köln)BGHUrt.30.3.2012V ZR 178/11LG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Wohnungserbbauberechtigter (Wohnungseigentümer) kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Diese können nur einheitlich abstimmen, wenn sie gleichzeitig in der Versammlung anwesend sind.
2. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Gemeinschaft von der Protokollierung und der Unterzeichnung des Protokolls von zwei Wohnungserbbauberechtigten (Wohnungseigentümern) abhängig, muss das Protokoll von zwei verschiedenen natürlichen Personen unterzeichnet werden, die entweder selbst Wohnungserbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) sind oder für sich oder andere Wohnungserbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) handeln.

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