ZfIR 2012, 38

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO §§ 753, 766; ZVG §§ 148 Abs. 2, 150 Abs. 2, 152Durchsetzung der Auskunftserteilung des Schuldners an den Zwangsverwalter per GerichtsvollzieherZPO§ 753ZPO§ 766ZVG§ 148ZVG§ 150ZVG§ 152AG Künzelsau, Beschl. v. 24.10.2011 – 2 M 291/11 (rechtskräftig)AG KünzelsauBeschl.24.10.20112 M 291/11rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Der Zwangsverwalter kann dem Schuldner per Gerichtsvollzieher Auskünfte über die tatsächlichen Verhältnisse über das Grundstück abverlangen.

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